der peakpepper GmbH
Kempener Str. 254
51467 Bergisch Gladbach
(Stand: Januar 2024)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der peakpepper GmbH mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB („Auftraggeber“).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die peakpepper GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der peakpepper GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
§ 3 Leistungsumfang, Beistellungen und Änderungen, Preise
(1) Die Herstellung der Ware erfolgt nach vereinbarter Spezifikation laut Entwurf/Darstellung, Zeichnungen oder Prototyp sowie von peakpepper GmbH bereitgestellten Spezifikationen.
(2) Änderungen der Spezifikationen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können Mehrkosten verursachen.
(3) Sind zur Vervollständigung des vereinbarten Lieferumfangs oder Abschluss der Produktion Kundenprodukte, Angaben oder Grafikkarten notwendig, hat der Kunde diese unverzüglich bei Beauftragung zur Verfügung zu stellen. Stellt der Kunde dies ganz oder teilweise nicht unverzüglich zur Verfügung, ist peakpepper berechtigt, auch nicht fertig produzierte Ware unvollendet bereitzustellen und abzurechnen.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von peakpepper GmbH „ab Werk“, ausschließlich Kommissionierung und Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Peakpepper GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.
(5) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgewiesen und ist zusätzlich zu bezahlen.
(6) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Vertragspreis zu 50% bei Auftragsvergabe innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist 7 Tage nach Rechnungsdatum und bei Anzeige der Warenbereitstellung zur Zahlung fällig.
§ 4 Lieferfristen und Gefahrübergang
(1) Lieferfristen beginnen mit dem in der Auftragsbestätigung bestimmten Datum, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Fragen und Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.
(2) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat die peakpepper GmbH das Recht zur Nacherfüllung (nach Wahl: Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung).
(4) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.
(5) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt; eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 5a Abnahme der Ware bei Werkverträgen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Ware unverzüglich nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen.
(2) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Unwesentliche Mängel sind solche, die die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht erheblich beeinträchtigen.
(3) Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 10 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung und hat der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe von wesentlichen Mängeln schriftlich verweigert, gilt die Abnahme als erfolgt („fiktive Abnahme“).
(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.
(5) Eventuelle Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt; diese sind nach Maßgabe von § 5 geltend zu machen.
§ 6 Vertragsrücktritt und Kündigung
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss ist ausschließlich zulässig:
bei Vorliegen eines nicht behebbaren, wesentlichen Mangels, der die vertraglich vereinbarte Nutzung der Ware unmöglich macht,
wenn die peakpepper GmbH eine ihr schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung schuldhaft verstreichen lässt und die Nacherfüllung dadurch endgültig fehlgeschlagen ist,
oder wenn ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht zwingend besteht.
(2) Ein Rücktritt ist nur wirksam, wenn der Auftraggeber den Rücktrittsgrund schriftlich und unter Beifügung geeigneter Nachweise darlegt.
(3) Eine freie Kündigung nach § 648 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, den die peakpepper GmbH nicht zu vertreten hat, ist die peakpepper GmbH berechtigt,
die volle vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen,
abzüglich der Aufwendungen, die sie infolge der Kündigung erspart, sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erlangt oder böswillig zu erlangen unterlässt.
Soweit der Auftrag auf die Herstellung von Waren oder die Erbringung von Leistungen nach individuellen Vorgaben, Spezifikationen oder besonderen Anforderungen des Auftraggebers gerichtet ist, ist eine anderweitige Verwendung oder Verwertung regelmäßig ausgeschlossen. In diesem Fall gilt, dass die vereinbarte Vergütung grundsätzlich in voller Höhe geschuldet bleibt, abzüglich lediglich solcher Ersparnisse, die nachweislich entstanden sind.
Zusätzlich hat der Auftraggeber sämtliche bereits eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten, Subunternehmern und sonstigen Dritten, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung stehen, einschließlich Stornogebühren, Schadensersatzforderungen und Mehrkosten infolge der Kündigung, zu übernehmen.
(5) Die peakpepper GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten verletzt, erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder sich in Zahlungsverzug befindet.
§ 7 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die peakpepper GmbH unbeschränkt.
(2) Für sonstige Schäden haftet die peakpepper GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der peakpepper GmbH.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der peakpepper GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.